Value Manager / Wertanalytiker unterstützen Einkauf & Verkauf – Teil 18 |
KundenNach den vorstehenden Ausführungen wird deutlicher, warum Kunden bei Lieferanten keine Wertanalysen abwickeln werden und bei öffentlichen Aufträgen nicht abwickeln können. Rechtliche Bindungen, wie z.B. das Vergabe-, Preis-, Arbeitsrecht und weitere Gründe stehen einem solchen Vorgehen entgegen. Das VERGABERECHT (VOL = Verdingungs-Ordnung für Leistungen ohne Bauleistungen) schützt das Know-how des Lieferanten und gestattet nach den in VOL/B § 5 formulierten Grundsätzen keine Wertanalysen von Kunden bei Lieferanten. Unmissverständlich sagt § 5.1, dass der Kunde keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des Lieferanten hat. Darüber hinaus schützt jeder Lieferant sein Know-how durch ARBEITS-VERTRÄGE mit seinen Mitarbeitern. Sinngemäß heißt es in den entsprechenden Passagen: "Alle geschäftlichen Schriftstücke und alle eigenen Aufzeichnungen, sofern deren Gebrauch Firmeninteresse verletzen würde, sind als ein anvertrautes Eigentum der Firma zu betrachten und vor jeder Einsichtnahme Unbefugter zu schützen."
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